Testament Verfassen




Testament Beispiele

Testament-Beispiele sind im Internet sowie in der entsprechenden Fachliteratur vielfach zu finden und haben in erster Linie den Sinn und Zweck, juristischen Laien den richtigen Aufbau einer Verfügung von Todes wegen vor Augen zu führen. Verbraucher sollten es auch nicht versäumen, die relevanten Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch zu studieren und sich so unter anderem § 2247 BGB zu Gemüte zu führen. Der deutsche Gesetzgeber legt hierin die erforderliche Form für ein eigenhändiges Testament fest und schreibt unter anderem vor, dass ein solches Testament handschriftlich zu verfassen ist. In der Theorie gestaltet es sich somit mitunter noch recht einfach ein ordnungsgemäßes eigenhändiges Testament zu schreiben.

Geht es allerdings an die praktische Umsetzung stoßen juristische Laien immer wieder auf Hürden, die es zu überwinden gilt. Ohne entsprechendes Fachwissen kann es manchmal überaus schwierig werden, ein rechtswirksames Testament zu formulieren. Testament-Beispiele kommen da wie gerufen und können etwaige Fragen oftmals klären. Nichtsdestotrotz darf man nicht vergessen, dass solche Beispiele in der Regel nur Standard-Fälle behandeln und nicht auf Besonderheiten des eigenen Erbfalls eingehen können.

Beispiel für die Erbeinsetzung und Anordnung eines Vermächtnisses

Vielen Menschen bereitet es Schwierigkeiten zwischen einer Erbeinsetzung und der Anordnung eines Vermächtnisses zu unterscheiden. Wer über kein fundiertes juristisches Fachwissen verfügt, kann so leicht schwerwiegende Fehler beim Formulieren des Testaments machen. Adäquate Testament-Beispiele können diesbezüglich aber für Klarheit sorgen und künftigen Erblassern gewissermaßen die Augen öffnen.

Durch den Satz „Mein Ehemann Peter soll mein alleiniger Erbe sein.“ wird der Ehegatte der verstorbenen Erblasserin als Alleinerbe eingesetzt. Im Gegensatz dazu wird der Ehemann lediglich Vermächtnisnehmer, wenn es beispielsweise „Meinem Ehemann Peter vermache ich meine Eigentumswohnung.“ heißt.

Beispiel für eine testamentarisch angeordnete Vor- und Nacherbschaft

Künftige Erblasser sollten sich ebenfalls mit den Themen Vorerbschaft und Nacherbschaft befassen, denn das kann durchaus vorteilhaft sein. So kann man beispielsweise eine Person zum Vorerben machen und diese zugleich hinsichtlich der Verfügungen über das Erbe beschränken. Im Gegenzug fällt die Nacherbschaft erst nach einem testamentarisch benannten Ereignis oder Zeitpunkt an. Eine entsprechende Anordnung könnte folgendermaßen aussehen:

„Mein Ehemann Peter soll mein alleiniger Vorerbe sein. Nach seinem Ableben soll unser gemeinsamer Sohn Stefan im Rahmen der Nacherbschaft den gesamten Nachlass erben.“

Beispiel für eine testamentarische Enterbung

Vielen künftigen Erblassern missfällt die gesetzliche Erbfolge, weshalb sie sich für die Errichtung eines Testaments entscheiden. Oftmals sollen bestimmte Personen von der Erbfolge ausgeschlossen werden, was durch eine testamentarische Enterbung zum Ausdruck gebracht werden kann. So kann man dies unter anderem mit Sätzen wie „Hiermit schließe ich meine Tochter Susanne von der Erbfolge aus.“ umsetzen. Dass die betreffende Person gegebenenfalls noch Pflichtteilsansprüche geltend macht, lässt sich nicht verhindern, es sei denn, es liegen Gründe für die Entziehung des Pflichtteils gemäß § 2333 BGB vor. Ist dies