Testament Verfassen




Mein Testament

Die Tatsache, dass man frei über sein Eigentum verfügen kann, sofern man keine Gesetze verletzt, ist in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz verankert und daher für die meisten Menschen längst eine absolute Selbstverständlichkeit. So wird in Art. 14 GG das Eigentum gewährleistet. Wer über den eigenen Tod hinaus von diesem Eigentumsrecht Gebrauch machen möchte, muss zu Lebzeiten aktiv werden und eine rechtskräftige Verfügung von Todes wegen errichten. Die grundgesetzliche Basis hierfür findet sich ebenfalls in Art. 14 GG, während die Details des Erbrechts im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert sind.

Mein Testament – So errichten Erblasser eine rechtskräftige Verfügung von Todes wegen

Unabhängig vom persönlichen Vermögen ist es in der Regel äußerst sinnvoll, für den eigenen Erbfalls vorzusorgen und im Zuge dessen eine rechtskräftige Verfügung von Todes wegen gemäß § 1937 BGB zu errichten. Grundsätzlich erkennt der deutsche Gesetzgeber ein Testament oder einen Erbvertrag als letztwillige Verfügung an, so dass sich für Erblasser mehrere Möglichkeiten zur Nachlassvorsorge ergeben. Das eigenhändige Testament ist hierbei die häufigste Variante und kann von jedem testierfähigen Erblasser einfach und unkompliziert daheim errichtet werden. Man muss lediglich Stift und Papier zur Hand nehmen und seinen letzten Willen niederschreiben. Besonders ist dabei darauf zu achten, dass das Testament komplett handschriftlich verfasst wird. Angaben zum Ort sowie Zeitpunkt der Testamentserrichtung dürfen ebenso wenig wie die eigenhändige Unterschrift des Erblassers fehlen. § 2247 BGB gibt Auskunft über die gesetzlichen Vorgaben und ist somit der Leitfaden für die Errichtung eines eigenhändigen Testaments.

Beim Schreiben eines Testaments sollte man ebenfalls an das Pflichtteilsrecht denken und beachten, dass dieses die persönliche Testierfreiheit einschränkt. Eine eindeutige und unmissverständliche Ausdrucksweise ist für jede Verfügung von Todes wegen ein absolutes Muss und sorgt dafür, dass der letzte Wille des verstorbenen Erblassers nach dessen Tod bekannt ist und dementsprechend umgesetzt werden kann. Zu einer klaren Ausdrucksweise sollte es auch gehören, die Verfügung von Todes wegen ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Dies kann beispielsweise geschehen, indem man die letztwillige Verfügung mit der Überschrift „Mein Testament“ versieht. Insbesondere bei einem eigenhändigen Testament ist dies sehr sinnvoll, weil derjenige, der das Testament findet sofort weiß, worum es sich handelt.