Testament Verfassen




Testamentsvollstreckung

Der Begriff Testamentsvollstreckung erinnert stark an die Zwangsvollstreckung und wird daher oftmals als negativ empfunden. Im Erbrecht kann eine Testamentsvollstreckung aber durchaus Sinn machen und geht nicht selten mit einigen Vorteilen einher, so dass es durchaus eine Überlegung wert ist, in der letztwilligen Verfügung eine Testamentsvollstreckung anzuordnen.

Merkmale einer Testamentsvollstreckung

Künftige Erblasser, die sich der Herausforderung stellen, für ihren eigenen Erbfall durch die Errichtung eines Testaments vorzusorgen, sollten durchaus auch eine Testamentsvollstreckung in Erwägung ziehen. Insbesondere wenn Erbstreitigkeiten zu befürchten sind, macht es Sinn, in der Verfügung von Todes wegen einen Testamentsvollstrecker zu benennen beziehungsweise eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Kennzeichnend für eine Testamentsvollstreckung ist vor allem die Tatsache, dass eine gewissermaßen als Treuhänder fungierende dritte Person die Verwaltung des Nachlasses übernimmt und gemäß §§ 2197 ff. BGB dafür sorgt, dass der letzte Wille des verstorbenen Erblassers in die Tat umgesetzt wird.

Der Testamentsvollstrecker vertritt somit gewissermaßen den Erblasser und betreut das gesamte Nachlassverfahren. All diejenigen, die bei der Nachlassvorsorge großen Wert auf Sicherheit legen, profitieren von einer Testamentsvollstreckung und können durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers sicherstellen, dass dieser ihrem letzten Willen Gehör verschafft. Wer beispielsweise die Befürchtung hat, dass seine Verfügung von Todes wegen für Streit sorgt oder anderweitige Schwierigkeiten machen könnte, kann sich und seinen Hinterbliebenen somit einen großen Gefallen tun.

Erben können von einer Testamentsvollstreckung profitieren

Auf den ersten Blick kann eine Testamentsvollstreckung den Hinterbliebenen eines verstorbenen Erblassers als Ärgernis vorkommen, da der Testamentsvollstrecker zunächst die Kontrolle über den Nachlass hat. Bei näherer Betrachtung zeigen sich aber die wesentlichen Vorteile, die sich auf diese Art und Weise für die Erben ergeben. So haben diese einen direkten Ansprechpartner, der die Kommunikation mit dem Nachlassgericht übernimmt, ein Nachlassverzeichnis erstellt und sich zudem um die eventuell bestehenden Nachlassverbindlichkeiten kümmert. Weiterhin stellt der Testamentsvollstrecker die adäquate Aufteilung des Nachlasses sicher, so dass sich niemand um seine Erbschaft betrogen fühlen muss. Selbst die Erbschaftsteuererklärung fällt in den Aufgabenbereich.

Die Vorteile einer Testamentsvollstreckung

Viele künftige Erblasser entscheiden sich für eine Testamentsvollstreckung, um ihren letzten Willen abzusichern. Gleichzeitig entsteht auf diese Art und Weise ein großer Nutzen für die Erben, denn der Testamentsvollstrecker kann die trauernden Hinterbliebenen im Erbfall entlasten und ihnen die gesamte Verwaltung des Nachlasses abnehmen. Grundsätzlich kann zwar jede beliebige Person als Testamentsvollstrecker fungieren, doch künftige Erblasser sollten eine kompetente Person ernennen, die ihr Vertrauen genießt und nach Möglichkeit mit dem Erbrecht vertraut ist. Alternativ zu einem Angehörigen kann man die gesamte Angelegenheit auf einen professionellen Testamentsvollstrecker übertragen.