Testament Verfassen




Berliner Testament

Unabhängig davon, ob es sich um ein gewöhnliches Einzeltestament oder eine gemeinschaftliche Verfügung von Todes wegen handelt, wird die Errichtung häufig als große Hürde empfunden. Aus diesem Grund begeben sich viele künftige Erblasser auf die Suche nach einer geeigneten Testament-Vorlage. Mithilfe eines solchen Musters kann man sich mit dem grundsätzlichen Aufbau einer letztwilligen Verfügung vertraut machen und gängige Formulierungen kennenlernen.

Berliner Testament richtig verfassen

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die den Wunsch haben, sich gegenseitig testamentarisch abzusichern, treffen mit einem Berliner Testament eine gute Wahl und haben so die Chance, gemeinsam eine Verfügung von Todes wegen zu errichten. In diesem Zusammenhang kommt es allerdings immer wieder zu Schwierigkeiten, weil die meisten künftigen Erblasser juristische Laien sind und aus diesem Grund nicht wissen, wie ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen ist. Besonders komfortabel kann es sein, einen Notar aufzusuchen und gemeinsam mit diesem das Berliner Testament zu errichten. Im Zuge dessen fallen allerdings Gebühren an.

Viele künftige Erblasser scheuen nicht nur die Kosten, sondern auch den Aufwand eines öffentlichen Testaments und wollen die Regelung ihres Nachlasses lieber selbst in die Hand nehmen. Ein eigenhändiges Testament wird daher häufig bevorzugt. Diese Variante kann auch bei einem Berliner Testament Anwendung finden, wie eindeutig aus § 2267 BGB hervorgeht. Der deutsche Gesetzgeber legt hierin fest, dass ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament § 2247 BGB entsprechend zu errichten ist. Im Gegensatz zu einem klassischen Einzeltestament existieren jedoch zwei Testatoren, die als Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner vorsorgen möchten. In einem solchen Fall ist es ausreichend, wenn sich einer der beiden Partner der handschriftlichen Niederschrift des gemeinschaftlichen Testaments widmet. Abschließend müssen beide Partner das Berliner Testament unterschreiben.

Berliner Testament Muster nutzen

Die geltenden Formvorschriften für ein eigenhändiges Berliner Testament sind nach § 2267 BGB recht überschaubar, so dass es auf den ersten Blick keinen Grund gibt, von der Errichtung einer solchen Verfügung von Todes wegen Abstand zu nehmen. Mangelndes Wissen um den Aufbau sowie die inhaltliche Gestaltung können dieses Vorhaben allerdings durchaus zum Scheitern verurteilen. Juristische Laien sollten daher auf jeden Fall ein Berliner Testament Muster nutzen und sich Zugang zu verschiedenen Beispielen für ein gemeinschaftliches Testament verschaffen. Anhand einer solchen Testament-Vorlage lässt sich der eigene Erbfall besser einordnen. Nach einer intensiven Auseinandersetzung mit verschiedenen Vorlagen und Mustern kann man das eigene Testament angehen. Hierbei dürfen künftige Erblasser nicht vergessen, dass Muster und Vorlagen lediglich Beispiele sind und individuelle Formulierungen nicht ersetzen können.

Ein Berliner Testament Muster kann eine große Hilfe sein, aber nie eine kompetente Rechtsberatung ersetzen. In komplizierten Fällen sollte man sich daher an einen erfahrenen Juristen wenden. Insbesondere bei einem gemeinschaftlichen Testament, das eine enorme Tragweite hat, ist es von großer Wichtigkeit, dass es angemessen formuliert wird.