Testament Verfassen




Letzter Wille

Den persönlichen letzten Willen zu formulieren, kostet die meisten Menschen viel Überwindung. Oftmals wagen juristische Laien auch keine intensive Auseinandersetzung mit dem Tod und machen diesen zu einem Tabuthema, das sie komplett aus ihrem Bewusstsein verdrängen. An der Realität und der Tatsache, dass das Leben nicht unendlich ist, lässt sich so zwar nichts ändern, doch zunächst kann eine solche Verdrängungstaktik als Erleichterung empfunden werden. Praktisch ist dies aber keineswegs sinnvoll, denn zumindest unterbewusst befasst sich jeder Mensch früher oder später mit dem eigenen Tod und sorgt sich im Zuge dessen um seine Angehörigen. Indem man seinen letzten Willen zu Lebzeiten formuliert, kann man immerhin für klare Verhältnisse sorgen und lässt seine Angehörigen nicht in vollkommener Unsicherheit zurück.

Den persönlichen letzten Willen rechtskräftig formulieren

Zunächst sollten sich künftige Erblasser ausreichend Zeit nehmen, um ihren persönlichen letzten Willen zu ergründen. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich frühzeitig diesem Thema zu widmen. Ist man sich erst einmal im Klaren darüber, was mit dem Vermögen nach dem eigenen Tod geschehen soll, stellt sich die Frage, wie sich diese Wünsche rechtskräftig definieren lassen. Dass dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geschehen und absolut rechtskräftig erfolgen muss, dürfte eine Selbstverständlichkeit sein, da sich der Erblasser selbst naturgemäß nicht mehr äußern kann.

Wenn es um den letzten Willen und dessen rechtskräftige Formulierung geht, liefert das Erbrecht alle Antworten. Im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches kann man somit alles in Sachen Testament und Verfügung von Todes wegen nachlesen. Juristischen Laien fehlt jedoch angesichts der hohen Komplexität und der Fachsprache mitunter das notwendige Verständnis, um die Gesetzestexte auf ihren persönlichen Fall zu übertragen. Aus diesem Grund ist ein Besuch beim Notar oder Fachanwalt für Erbrecht dringend anzuraten.

Zunächst kann man sich auf eigene Faust mit dem Erbrecht befassen und sollte unter anderem die gesetzliche Erbfolge studieren. Sollten die persönlichen Vorstellungen hiervon abweichen, ist es anzuraten, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten. Hierbei kann es sich um ein Testament oder auch einen Erbvertrag handeln. Mit dem eigenhändigen und öffentlichen Testament, dem Berliner Testament, dem Erbvertrag und verschiedenen Nottestamenten gibt der deutsche Gesetzgeber künftigen Erblassern vielfältige Möglichkeiten, ihren letzten Willen zu formulieren.