Testament Verfassen




Testament Vorlage

Auf der Suche nach einer Testament-Vorlage können Verbraucher auf entsprechende Fachliteratur zurückgreifen oder die Möglichkeiten des Internets nutzen. Unabhängig davon, für welche Variante man sich entscheidet, sollte man sich stets vor Augen führen, dass es sich lediglich um eine Vorlage handelt, die als Muster für das eigene Testament dient. Einen Ersatz für eigenständige Formulierungen, die auf den persönlichen Erbfall eingehen, kann es dahingegen auf diese Art und Weise nicht geben. Auf den ersten Blick erscheint es zwar überaus simpel, eine Vorlage für das eigene Testament zu nutzen, doch um das notwendige Maß an Individualität zu gewährleisten, muss man auf jeden Fall selbst aktiv werden.

Testament-Vorlagen richtig anwenden

Testament-Vorlagen haben durchaus ihre Daseinsberechtigung und erweisen sich in der Praxis des Erbrechts als äußerst sinnvoll, können allerdings nur ergänzend zurate gezogen werden. Anhand eines Musters kann man sich als juristischer Laie mit dem grundlegenden Aufbau einer Verfügung von Todes wegen vertraut machen und sich eingehend mit dem Thema beschäftigen. Vor allem für Menschen, die bislang noch keinen Bezug zu erbrechtlichen Angelegenheiten haben und den Wunsch verspüren, für den eigenen Todesfall vorzusorgen, kann eine Testament-Vorlage von großem Nutzen sein. Unabhängig von der Rechtsberatung durch einen Anwalt oder Notar kann man sich auf diese Art und Weise mit den Strukturen einer letztwilligen Verfügung beschäftigen und basierend auf den gesammelten Eindrücken erörtern, wie das eigene Testament aussehen soll. Künftige Erblasser dürfen allerdings nicht den Fehler machen, eine Testament-Vorlage als Maß aller Dinge zu betrachten.

Testament-Vorlagen sind im Internet oftmals kostenlos verfügbar und werden daher gerne genutzt. In vielen Fällen suchen künftige Erblasser auch nach einem Formular für ihre Verfügung von Todes wegen, das sie dann nur noch ausfüllen müssen. Wenn es allerdings um ein eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB geht, ist ein solches Vorgehen absolut unmöglich. Demnach ist ein eigenhändiges Testament handschriftlich zu schreiben, so dass es ansonsten zu einer Formunwirksamkeit der letztwilligen Verfügung kommt. Dies gilt ebenfalls für ein Berliner Testament gemäß § 2267 BGB.

Trotz der Einschränkungen kann sich eine Testament-Vorlage bewähren und als große Hilfe erweisen. Verbraucher dürfen allerdings nicht vergessen, dass ein solches Muster keine eingehende Rechtsberatung ersetzen kann. Wer im Rahmen einer letztwilligen Verfügung von der gesetzlichen Erbfolge Abstand nehmen und den eigenen Wünschen entsprechend Erben einsetzen möchte, sollte daher auf eine Testament-Vorlage zurückgreifen und bei Bedarf einen erfahrenen Anwalt oder Notar aufsuchen.